Baumert Tischlerei – Küchenstudio Oberhausen
Handwerkerbonus wird gekürzt: Warum sich Ihre neue Küche 2026 noch lohnt

Handwerkerbonus wird gekürzt: Warum sich Ihre neue Küche 2026 noch lohnt

Wer Handwerker beauftragt, kann einen Teil der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen – auch bei der Montage einer neuen Küche. Doch dieser sogenannte Handwerkerbonus soll ab 2027 sinken: von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro im Jahr. Wir erklären, was geplant ist, was das für Ihr Küchen- oder Möbelprojekt bedeutet und wie Sie 2026 noch den vollen Bonus mitnehmen.

Was ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist in § 35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer derzeit um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro pro Jahr.[1] Das Besondere: Der Betrag wird nicht vom Einkommen, sondern direkt von der Steuerschuld abgezogen. Jeder Euro Bonus ist also ein Euro weniger Steuer.

Begünstigt sind Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Materialkosten zählen nicht.[2] Das gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Was ist geplant?

Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen.[3] Darin ist für den Handwerkerbonus vorgesehen:

  • Abzugssatz: Senkung von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten – also um fünf Prozentpunkte.
  • Höchstbetrag: Senkung von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.
  • Gültig ab: Veranlagungszeitraum 2027, also für Zahlungen ab dem 1. Januar 2027.[3]

Die Kürzung dient der Gegenfinanzierung der Reform, die vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten soll, etwa über einen höheren Grundfreibetrag und mehr Kindergeld.[4] Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Mehreinnahmen von rund 710 Millionen Euro.[3]

Wichtig: Beschlossen ist das noch nicht. Die erste Lesung im Bundestag fand am 8. Oktober 2026 statt, der Bundesrat muss zustimmen.[3] Im parlamentarischen Verfahren kann sich also noch etwas ändern. Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege) bleibt es laut Entwurf bei 20 Prozent und maximal 4.000 Euro.[5]

Was bedeutet das für Ihre Küche?

Auch bei einer neuen Küche oder bei Einbaumöbeln vom Tischler fallen Arbeitskosten an: Aufmaß vor Ort, Lieferung, Montage, Anschlussarbeiten, Anpassungen an Wand und Nischen. Wird die Küche in einen bestehenden Haushalt eingebaut, kann dieser Lohnanteil über den Handwerkerbonus abgesetzt werden – die Küche selbst als Material dagegen nicht.[2]

Ein Rechenbeispiel zeigt, was die Kürzung ausmacht:

  • Arbeitskosten 3.000 Euro (inkl. MwSt.): 2026 sparen Sie 600 Euro Steuern, ab 2027 nur noch 450 Euro.
  • Arbeitskosten 6.000 Euro (inkl. MwSt.): 2026 sparen Sie 1.200 Euro, ab 2027 nur noch 900 Euro – ein Unterschied von 300 Euro.

Den vollen Höchstbetrag erreichen Sie künftig schon bei 6.000 Euro Arbeitskosten – mehr wird nicht gefördert. Wer mehrere Projekte plant, etwa Küche und Bad, profitiert deshalb besonders davon, die Arbeiten sinnvoll auf mehrere Jahre zu verteilen.

Montierte Küche mit matten petrolfarbenen Fronten, Kochfeld mit integriertem Dunstabzug und Arbeitsplatte in Holzoptik
Bei einer Küche wie unserem Projekt Laguna ist der Montageanteil über den Handwerkerbonus absetzbar.

Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt

Für den Handwerkerbonus gilt das Abflussprinzip: Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie die Rechnung bezahlen – nicht das Jahr der Auftragserteilung.[4] Wer die Montagerechnung noch im Dezember 2026 überweist, erhält also die bisherigen 20 Prozent. Erfolgt die Zahlung im Januar 2027, gelten (sofern das Gesetz so kommt) nur noch 15 Prozent.

Eine reine Vorauszahlung ohne erbrachte Leistung hilft allerdings nicht weiter: Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Steuerermäßigung für unangeforderte Vorauszahlungen abgelehnt.[4] Die Arbeiten sollten also tatsächlich 2026 ausgeführt und abgerechnet werden.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Rechnung: Sie brauchen eine ordnungsgemäße Rechnung, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind.[4]
  • Überweisung: Die Zahlung muss auf das Konto des Handwerksbetriebs erfolgen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.[4]
  • Bestehender Haushalt: Begünstigt sind Arbeiten in einem bereits bestehenden Haushalt. Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.[2]
  • Keine Doppelförderung: Für Maßnahmen, die bereits öffentlich gefördert werden (z. B. über KfW-Programme), gibt es den Bonus nicht zusätzlich.[1]

Unser Rat: Jetzt planen, noch 2026 montieren

Wenn Sie ohnehin über eine neue Küche, eine Küchenmodernisierung oder Einbaumöbel nachdenken, lohnt sich ein Blick in den Kalender. Planung, Bestellung und Lieferung brauchen ihre Zeit – wer noch 2026 montieren möchte, sollte nicht bis Dezember warten. Bei einem Küchen-Facelift mit neuen Fronten oder einer neuen Arbeitsplatte ist der Zeitrahmen oft kürzer, und auch hier zählt der Montageanteil für den Handwerkerbonus.

Auf unseren Rechnungen weisen wir Arbeits- und Materialkosten selbstverständlich getrennt aus – so können Sie den Lohnanteil ohne Rückfragen in Ihrer Steuererklärung angeben.

Fazit: Noch zählt der volle Bonus

Der Handwerkerbonus soll 2027 um ein Viertel sinken. Für alle, die 2026 Handwerkerleistungen ausführen lassen und bezahlen, bleibt es bei 20 Prozent und bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis. Bei einer Küchenmontage kann das schnell einige hundert Euro ausmachen.

Sie möchten Ihr Küchenprojekt noch in diesem Jahr umsetzen? Wir beraten Sie gern zu Planung, Terminen und Ablauf. Sprechen Sie uns an.

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG), § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. gesetze-im-internet.de
  2. IWW Institut: Handwerkerbonus in § 35a EStG soll 2027 sinken – so holen Sie 2026 noch alles raus. iww.de
  3. Hausbesitzer-News: Handwerkerbonus 2027 – Kürzung auf 15 Prozent geplant. hausbesitzer-news.de
  4. ECOVIS: Handwerkerbonus 2027 – Steuerbonus soll auf 15 % sinken. ecovis-kso.com
  5. Verband Wohneigentum: Handwerkerbonus-Kürzung 2027 geplant. wohneigentum.de

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar – für Ihren individuellen Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

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